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Wer muss in die Förderung eines nachhaltigen Arbeitslebens einbezogen werden?

Für ein wirksames Arbeitsschutzmanagement müssen alle - Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer - ins Boot geholt werden. Besonders wichtig ist dies bei gefährlichen Substanzen, da eine Vernachlässigung der Risiken schwere unmittelbare Konsequenzen für die Gesundheit von Arbeitnehmern und für das Überleben des Unternehmens hat.

  • Arbeitgeber sind gesetzlich zu Gefährdungsabschätzungen verpflichtet, mit denen alle potenziellen Gefahren ermittelt werden, die mit gefährlichen Substanzen einhergehen. Sie haben dafür zu sorgen, dass mit Risiken auf der Grundlage einer Hierarchie von Präventionsmaßnahmen angemessen umgegangen wird.
  • Führungskräfte sollten Arbeitnehmer zum Mitmachen motivieren. Sie sollten sicherstellen, dass für Arbeitnehmer regelmäßige Fortbildungen und benutzerfreundliche Ressourcen angeboten werden.
  • Arbeitnehmer sollten die potenziellen Risiken verstehen, gut über alle Präventionsmaßnahmen informiert sein, unbesorgt Bedenken äußern können und zur aktiven Mitwirkung an der Suche nach Lösungen ermutigt werden.

Eine Schlüsselrolle kommt dem Aufbau einer Präventionskultur zu. Durch starke Führung und Einsatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit können Arbeitgeber und Führungskräfte ein Arbeitsumfeld schaffen, das jeden ermutigt, Sicherheit und Gesundheit ernstzunehmen und bei der Ermittlung und Bekämpfung von Risiken zusammenzuarbeiten.