Rechtsvorschriften und Verordnungen


Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind zentrale Grundrechte, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit verankert sind.

In der Rahmenrichtlinie werden die wichtigsten Grundsätze zur Förderung von Verbesserungen im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit von arbeitenden Personen bei der Arbeit festgelegt, insbesondere in Bezug auf:

  • die Verhütung von Risiken, den Schutz von Sicherheit und Gesundheit, Gefährdungsbeurteilungen, die Beseitigung von Risiken und Unfallfaktoren;
  • die Unterrichtung und Anhörung sowie die Gewährleistung einer ausgewogenen Beteiligung und Schulung der arbeitenden Personen und ihrer Vertreter:innen.

In der Richtlinie sind die Mindestvorschriften im Bereich der Gesundheit und der Sicherheit festgelegt, die überall in der Europäischen Union gelten. Es ist den Mitgliedstaaten jedoch erlaubt, strengere Maßnahmen einzuführen oder beizubehalten.