Risiken, die sich aus der Digitalisierung am Arbeitsplatz ergeben, fallen in den Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Ziel ist es, die Menschen vor arbeitsbedingten Risiken zu schützen und die Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu stärken.
Zu einigen Risiken gibt es spezifische Richtlinien:
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Richtlinie über die Arbeit an Bildschirmgeräten
betrifft die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Zusammenhang mit Bildschirmgeräten -
Richtlinie über die Benutzung von Arbeitsmitteln
befasst sich mit ergonomischen Grundsätzen -
Neue Richtlinie über Maschinen
betrifft den Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang mit Maschinen -
Richtlinie über Vorschriften für Arbeitsstätten
betrifft die Wartung von Ausrüstung und Geräten
befasst sich mit der Organisation der Arbeitszeit
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Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
legt einen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten fest
Im Bereich der künstlichen Intelligenz hat die EU mehrere legislative und nichtlegislative Initiativen vorgeschlagen und eingeleitet:
Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen Europäische Datenstrategie
Mitteilung „Bessere Arbeitsbedingungen für ein stärkeres soziales Europa: die Vorteile der Digitalisierung für die Zukunft der Arbeit in vollem Umfang nutzen“ und Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten